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AGB Telefonie
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Mittwoch, 02. Juni 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Telekom-Service Lennert Stefan ,4052 Ansfelden Satellitenplatz 1

Stand: 01.07.2010, gültig ab 01.07.2010 (Angezeigt bei der RTR)

 

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche von Telekom-Service Lennert Stefan „Telekom-Service“ erbrachten Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen (AGB) und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen, soweit nicht besondere Bedingungen zur Anwendung kommen. „TELEKOM-SERVICE“ darf die AGB ändern. Die AGB, Leistungsbeschreibungen, Entgelte sowie deren Änderungen werden auf der Homepage von „TELEKOM-SERVICE“ (auf www.telekom-service.at) veröffentlicht. Auf Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen wird auf der Rechnung gesondert hingewiesen. Solche Änderungen werden 2 Monate nach deren erstmaliger Veröffentlichung wirksam und berechtigen den Kunden zur Kündigung des Vertrages bis zum Inkrafttreten der Änderungen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, wenn die Änderung nur zu Gunsten des Kunden erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index erhöht werden.

1.2 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

 

2. Begründung des Vertragsverhältnisses

2.1 Der Vertrag kommt aufgrund einer Anmeldung des Kunden unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Anmeldeformulare und der Annahme dieser durch „TELEKOMSERVICE“, sowie durch Freischaltung des Teilnehmeranschlusses zustande. Die Anmeldung kann auch mittels E-Mail erfolgen, jedenfalls jedoch in schriftlicher Form.

2.2 Ein Vertrag kommt ebenso zustande, wenn „TELEKOM-SERVICE“ im Ausnahmefall einen mündlichen bzw. fernmündlichen Kundenauftrag entgegennimmt, und diesen in der Folge durch die Freischaltung annimmt.

2.3 Die Annahme des Kundenauftrages durch „TELEKOM-SERVICE“ erfolgt ausschließlich durch die Freischaltung des Teilnehmeranschlusses des Kunden.

2.4 Bei Antragstellung hat der Kunde einen geeigneten Nachweis seiner Identität (z.B. Führerschein, Reisepass, Firmenbuchauszug) vorzulegen. Auf Verlangen sind Nachweise für das Vorliegen der Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen.

2.5 „TELEKOM-SERVICE“ ist berechtigt, die Antragsdaten des Kunden sowie dessen Kreditwürdigkeit, durch Einholen von Auskünften von anerkannten und rechtlich hiezu befugten Organisationen, zu überprüfen. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen, was auf die Bereitstellung der Dienstleistungen von „TELEKOM-SERVICE“ keinen Einfluss hat.

2.6 Erfolgt die Freischaltung des Kunden vor Abschluss der Bonitätsprüfung oder vor Einlangen der vollständigen Kundendaten (z.B. Anmeldeformular), so ist „TELEKOMSERVICE“ berechtigt, die Freischaltung ohne weitere Mahnung zu anulieren. Dies insbesondere dann, wenn die Bonitätsauskunft Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben hat oder die vollständigen Kundendaten nicht binnen 14 Tagen ab Freischaltung bei „TELEKOM-SERVICE“ nachgereicht und eingelangt sind. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der bis dahin angefallenen Gebühren bleibt davon unberührt.

2.7 „TELEKOM-SERVICE“ ist nicht verpflichtet, mit einem Kunden ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einzugehen wenn

a) dieser Kunde bereits in Verzug mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Verträgen oder sonstigen mit „TELEKOM-SERVICE“ getroffenen Vereinbarungen ist,

b) ein anderer Vertrag des Kunden mit „TELEKOM-SERVICE“ aus Gründen des Abs. 8.2 vorzeitig beendet worden ist,

c) die Einholung der Bonitätsauskunft gemäß Abs. 2.5 Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit ergeben haben,

d) über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde,

e) keine vollständigen Kundendaten (z.B. kein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular) trotz Aufforderung übermittelt wurde.

2.8 Des weiteren ist „TELEKOM-SERVICE“ berechtigt, die Anmeldung zum Telekommunikationsdienst zu verweigern, wenn die Aufnahme des Kunden aus Kapazitätsgründen des Verbindungsnetzbetreiberdienstes nicht möglich ist oder dies nach kaufmännischen Gesichtspunkten unwirtschaftlich wäre.

2.9 Der Kunde hat bei der Anmeldung diejenigen Teilnehmerrufnummern anzugeben, für die der Festnetzdienst von „TELEKOM-SERVICE“ frei zuschalten ist. Der Kunde haftet für die Nutzung dieser Anschlüsse durch Dritte, sofern er diese zu vertreten hat. Alle Schäden und Entgelte aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus einer vom Kunden zu vertretenden nicht ordnungsgemäßen Verwendung sowie durch Missbrauch entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Im übrigen gilt Abs. 6.2 (Meldepflicht des Kunden) auch bezüglich einer Änderung der Rufnummer oder bei einem Wohnungswechsel des Kunden, widrigenfalls er die nachteiligen Folgen zu tragen hat.

 

3. Vertragsänderung

3.1 Anträge des Kunden auf Vertragsänderungen wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen, Änderung seiner Stammdaten und alle den Vertrag betreffenden Daten, schriftlich per Fax, Brief oder Email der „TELEKOM-SERVICE“ zur Kenntnis bringen.

 

4. Leistungsumfang

4.1 Die erstmalige Freischaltung erfolgt binnen 4 Wochen.

4.2 „TELEKOM-SERVICE“ bietet die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummernanzeige außer bei Notrufen für jeden abgehenden und eingehenden Anruf einzeln, selbständig und entgeltfrei an. Eingehende Anrufe ohne Rufnummernanzeige können entgeltfrei abgewiesen werden. Die Ausführbarkeit hängt vom jeweiligen Endgerät ab.

4.3 „TELEKOM-SERVICE“ erbringt als Wiederverkäufer Kommunikationsdienste, welche ihr von dritten Kommunikationsdienstebetreibern und Kommunikationsnetzbetreibern öffentliche Telefondienste für das Führen von In- und Auslandsgesprächen im Wege der Verbindungsnetzbetreiberauswahl (Call-by-Call) und Verbindungsnetzbetreibervorauswahl (Carrier Pre-Selection) unter der Auswahlkennzahl „1***“ an. Auslandsgespräche sowie Gespräche zu Rufnummern für Sonderdienste (zB Mehrwert und tariffreie Dienste) können nur hergestellt werden, wenn mit den jeweiligen Netzbetreibern Vereinbarungen bestehen.

 

5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde darf lediglich solche Endgeräte benutzen, die keine Störungen im Netz der „TELEKOM-SERVICE“ oder in anderen Telefonnetzen verursachen können. Der Kunde haftet für unsachgemäße oder vorsätzliche Verwendung von nicht genehmigten oder nicht zugelassenen Geräten, und trägt die Kosten des entstandenen Schadens.

5.2 Der Kunde hat „TELEKOM-SERVICE“ alle Änderungen wie z.B. des Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner Bankverbindung, seines Kreditkarteninstituts, seiner Kreditkartennummer sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt wurden.

5.3 Der Kunde oder ein von ihm dazu ermächtigter Dritter, darf Anrufe nur zu solchen Anschlüssen umleiten, deren Teilnehmer der Anrufumleitung vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Der Kunde hat jeden Missbrauch der Leistungen, insbesondere Anrufe oder Fax-Übertragungen mit bedrohendem oder belästigendem Inhalt, insbesondere im Sinne des TKG 2003, zu unterlassen und zu verhindern.

 

6 Haftung

6.1 „TELEKOM-SERVICE“ und seine Erfüllungsgehilfen betreiben die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Vorübergehende Ausfälle im Netzwerk von „TELEKOM-SERVICE“ sowie sonstige Störeinflüsse können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde meldet Störungen, Mängel oder sonstige Probleme „TELEKOM-SERVICE“ umgehend und ermöglicht „TELEKOM-SERVICE“ oder beauftragten Dritten die Behebung. Ist das behobene Problem vom Kunden zu vertreten, ist „TELEKOM-SERVICE“ berechtigt, die zur Entstörung erbrachten Leistungen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. „TELEKOM-SERVICE“ und seine Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Für Verbraucher iSd. § 1 KSchG ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei Personenschäden. Die Haftung von „TELEKOM-SERVICE“ für Schäden von Unternehmern ist überdies mit € 250,– pro Schadensfall begrenzt. „TELEKOM-SERVICE“ haftet nicht für Schäden auf Grund von Handlungen „TELEKOM-SERVICE“ nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, oder für Verlust, Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme einer „Calling Card“. „TELEKOM-SERVICE“ leistet primär Gewähr durch Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn und soweit ohne schriftliche Einwilligung von „TELEKOM-SERVICE“ der Kunde selbst oder ein Dritter das Produkt wartet oder ändert und der Mangel dadurch entstanden ist. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungspflicht von „TELEKOM-SERVICE“ überdies auf Fälle beschränkt, wo „TELEKOM-SERVICE“ den Mangel kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.

 

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Die Entgelte entsprechen den jeweils gültigen Tarifen sowie Tarifen für die Verbindung mit anderen Netzbetreibern. Entgeltforderungen von Netzbetreibern, welche von „TELEKOM-SERVICE“ nicht beeinflusst werden können und vorgeschrieben werden, stellen keine Änderung der Vertragsbedingungen dar. Im übrigen stehen diese Entgeltforderungen den Entgeltforderungen der „TELEKOM-SERVICE“ gleich. Alle dem Kunden zu verrechnenden Entgelte verstehen sich inklusive der im jeweiligen Land gültiger Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Einwendungen des Kunden bezüglich Leistungen von anderen Netzbetreibern sind gegenüber „TELEKOM-SERVICE“ gemäß Abs. 7.8 geltend zu machen.

7.2 In jedem Fall werden nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet.

7.3 Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Danach sind feste monatliche Entgelte im Voraus zu bezahlen. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung zu entrichten. Wird ein befristetes Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung auf bestimmte Dauer, vom Kunden aus zu vertretenden Gründen gekündigt und beendet, so sind alle laut Vertrag vereinbarten, festen Monatsentgelte zu bezahlen, falls die Beendigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer erfolgt.

7.4 Die Entgelte sind nach Wahl des Kunden mittels Kreditkartenabrechnung oder durch Einzugsermächtigung zu entrichten. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Zugang (es gilt das Datum des Poststempels) auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung fällig. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist „TELEKOMSERVICE“ berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 7,50 dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.5 Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird voraus gesetzt, dass eine Bestellung für die Kreditkartenabrechnung vereinbart wurde und der Kunde einer Einzugsermächtigung zustimmt. Der Rechnungsbetrag wird am siebten Tag nach erfolgter Zustellung von der Kreditkartengesellschaft eingezogen. Der Kunde haftet für ausreichende Deckung seiner Konten.

7.6 Darüber hinaus ist „TELEKOM-SERVICE“ berechtigt, für jede Mahnung von fälligen Entgelten, dem Kunden die tatsächlich angefallenen Mahnspesen und Zinsen in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 12 % p.a. zuzüglich 2 % Manipulationsgebühr, sowie die tatsächlich angefallenen notwendigen und zweckdienlichen Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen, wobei sich „TELEKOMSERVICE“ zur zweckdienlichen Verfolgung auch Dritter bedienen kann. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „TELEKOM-SERVICE“ die Einhebung der offenen Forderungen, nach erfolgloser Zahlungserinnerung, an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt übergibt.

7.7 Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann nur gerichtlich festgestellte Ansprüche gegenüber der „TELEKOM-SERVICE“ aufrechnen, wobei im Zweifel Zahlungen des Kunden auf die älteste Schuld angerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.

7.8 Einwendungen gegen die Rechnung können vom Kunden innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt bei „TELEKOM-SERVICE“ schriftlich erhoben werden, ansonsten gilt die Forderung von „TELEKOM-SERVICE“ als anerkannt. „TELEKOM-SERVICE“ wird ihre Kunden an geeigneter Stelle auf diese Frist und die Auswirkung ihres Ablaufes hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch „TELEKOM-SERVICE“ die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen sechs Monaten ab Zugang der Stellungnahme der „TELEKOM-SERVICE“, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu bestreiten. Wenn sich herausstellt, dass die Erhebung von Einwendungen unberechtigt war, wird der Verzug (Abs. 8.6) ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit der Forderung berechnet. „TELEKOM-SERVICE“ wird ihre Kunden an geeigneter Stelle auf diese Frist und die Auswirkung ihres Ablaufes hinweisen.

7.9 Allfällige, bei Vertragsbeendigung bestehende Guthaben werden von „TELEKOMSERVICE“ nach korrekter Abrechnung unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf das Konto des Kunden überwiesen. Besondere Vorteile, welche seitens „TELEKOM-SERVICE“ dem Kunden während des laufenden Vertragsverhältnisses zugestanden wurden, können nicht in bar abgelöst werden.

 

8 Sperre und Sicherheitsleistung

8.1 „TELEKOM-SERVICE“ ist berechtigt, die Erbringung einer Vorauszahlung oder einer Bankgarantie in angemessener Höhe einzufordern, wenn
a) das laufende, jedoch noch nicht fällige Entgelt, welches das bisherige monatliche Durchschnittsentgelt des Kunden um das Doppelte übersteigt,
b) begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Die vom Kunden erbrachten bzw. hinterlegten Sicherheitsleistungen werden, abzüglich allfälliger Entgeltforderungen, von „TELEKOM-SERVICE“ innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Kunden rückerstattet.

8.2 „TELEKOM-SERVICE“ ist – sofern keine gelinderen Mittel ausreichen – zur Diensteunterbrechung oder -abschaltung berechtigt, wenn
a) der Kunde mit der Zahlung des Entgelts nach vorangegangener einmaliger Zahlungserinnerung und unter Androhung der Diensteunterbrechung oder –abschaltung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen im Verzug ist;
b) der Verdacht oder die Bestätigung von Missbrauch der Telekommunikationsanlagen durch den Telefonanschluß des Kunden besteht; (z. B. belästigende Anrufe, unbefugte Benutzung);
c) vom Kunden die eingeforderte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß Punkt. 8.1 nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht wird;

d, der Kunde stirbt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird oder die Voraussetzungen dafür vorliegen;

e) „TELEKOM-SERVICE“ durch Aufforderung von befugten, öffentlichen und rechtlichen Stellen sowie anderen Netzbetreibern zur Sperre verpflichtet ist;

f) bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis mit „TELEKOM-SERVICE“;

g) bei Angabe von falschen oder unvollständigen Daten des Kunden über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit.

h) dies zur Vornahme technisch oder betrieblich notwendiger Arbeiten oder zur Beseitigung von Störungen unbedingt erforderlich ist;

i) der Kunde in den AGB oder in anderen Vereinbarungen enthaltene wesentliche Verpflichtungen trotz Aufforderung (außer bei Gefahr in Verzug) nicht einhält;

j) der Kunde mit Hilfe des Services strafgesetzwidrige Handlungen verwirklicht. Soweit tunlich wird „TELEKOM-SERVICE“ rechtzeitig auf die Diensteunterbrechung oder -abschaltung hinweisen.

8.3 Die Sperre ist unverzüglich aufzuheben, wenn die Gründe für die Sperre weggefallen sind. Die Kosten für die Sperre des Zuganges betragen derzeitig Euro 36,- (dreißig) und sind vom Kunden zu entrichten. Die Kostenpflicht besteht nicht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Tatbestand nicht erfüllt war. Sollten in diesem Fall Kosten in Rechnung gestellt worden sein, so werden diese in der nächsten Abrechnung rückvergütet.

 

9 Einzelgesprächsnachweis

Die Teilnehmerentgelte werden in Form eines Einzelentgeltnachweises dargestellt, sofern der Teilnehmer dem nicht widerspricht. Der Teilnehmer hat die Wahlmöglichkeit, den Einzelentgeltnachweis entgeltfrei per E-Mail zu erhalten oder gegen eine Gebühr von € 5,00 per Post in Papierform.Der Detailierungsgrad entspricht der Einzelentgeltnachweisverordnung (EEN-VO).

 

10 Besondere Bestimmungen über die Inanspruchnahme von Prepaid-Services

10.1 Grundsätzlich gilt diese AGB mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen: Abschnitt 2, Abschnitt 3, Punkt Punkt 5.2 und 5.3, Punkt 7.2 bis 7.9, Abschnitt 13, Abschnitt 14, Abschnitt 15 und Abschnitt 16.

10.2 Der Vertrag über Prepaid-Services kommt nach vollständiger Zahlung des Kunden zustande.

 

11 Datenschutz

11.1 „TELEKOM-SERVICE“ verwendet jene Daten, welche das Kundenverhältnis gemäß TKG 2003, im Rahmen des Vertragsverhältnisses betreffen und vom Kunden bekannt gegeben werden.

11.2 Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (TKG 2003) bekannte Daten werden ausschließlich für Zwecke der Erbringung der Telekommunikationsdienste und den damit in Zusammenhang stehenden Leistungen von „TELEKOM-SERVICE“ verwendet. Die Übermittlung von Daten an Dritte soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages dient, ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen betreffend gesetzlicher Vorschriften sowie Überprüfung der Bonität, und in jenen, wo der Kunde „TELEKOMSERVICE“ ausdrücklich ermächtigt hat.

11.3 Stammdaten des Kunden werden unmittelbar nach ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Teilnehmer gelöscht, sofern keinerlei wechselseitige Ansprüche innerhalb gesetzlicher Frist erhoben werden. Verkehrsdaten werden nach der Beendigung und gesetzlicher Frist, soweit sie nicht mehr verrechnungstechnischen erforderlich sind, gelöscht.

11.4 Der Kunde erteilt hiermit „TELEKOM-SERVICE“ die ausdrückliche Zustimmung, dass Verkehrsdaten im Sinne des TKG 2003 zum Zwecke der Weiterentwicklung, der Bedarfsanalyse und Angeboten von Telekommunikationsdiensten von „TELEKOMSERVICE“ verwendet werden dürfen. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen, was auf die Bereitstellung der Dienstleistungen von „TELEKOM-SERVICE“ keinen Einfluss hat.

11.5 Der Teilnehmer stimmt der Zusendung von E-Mail und SMS-Nachrichten auch zu Werbezwecken zu. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.

11.6 Der Teilnehmer stimmt zu, dass „TELEKOM-SERVICE“ personenbezogene Daten zu Marketingzwecken nutzt. Diese Zustimmung kann jederzeit vom Teilnehmer widerrufen werden.

 

12 Vertragsdauer

12.1 Soweit nicht anders vereinbart bzw. in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telekom-Service Lennert Stefan nicht anders festgelegt, haben Verträge über Kommunikationsdienste eine Mindestlaufzeit von einem Jahr beginnend mit dem Datum der Auftragsunterfertigung durch den Teilnehmer. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird, wobei „TELEKOM-SERVICE“ Verbraucher im Sinne des KSchG darauf entsprechend hinweisen wird

12.2 Verträge, welche eine Mindestvertragsdauer beinhalten und als solche gesondert gekennzeichnet sind, sind grundsätzlich nicht vor Vertragsende kündbar. Eine Kündigung in solchen Fällen obliegt der „TELEKOM-SERVICE“ und bedarf des schriftlichen Einverständnisses.

12.3 „TELEKOM-SERVICE“ ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn die Voraussetzungen zur Sperre gemäß Abs. 8 vorliegen. In diesen Fällen ist „TELEKOM-SERVICE“ berechtigt, die noch ausstehenden Grundentgelte bis zum Ende der Mindestvertragsdauer einzufordern.

12.4 „TELEKOM-SERVICE“ ist berechtigt das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen, wenn ein angebotener Dienst oder Netzbetreiber eingestellt wird.

 

13 Rücktrittsrecht

13.1 Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben gemäß § 3 KSchG ein Rücktrittsrecht, wenn sie ihre auf den Vertragsabschluss gerichtete Erklärung weder in den von „TELEKOM-SERVICE“ für geschäftliche Zwecke dauernd genützten Räumen, noch auf einem von „TELEKOM-SERVICE“ dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben. Verbraucher können ebenfalls gemäß § 3 a KSchG von ihrem Vertragsantrag oder Vertrag zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände im Sinne des § 3a Abs. 2 KSchG, die „TELEKOM-SERVICE“ im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

 

14 Außerordentliche Kündigungsrechte des Kunden

14.1 Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit „TELEKOM-SERVICE“ außerordentlich zu lösen, wenn der in der Leistungsbeschreibung enthaltener Leistungsumfang, trotz nachgewiesener und schriftlicher Aufforderung des Kunden, über einen Zeitraum von 2 Wochen nicht eingehalten wird. Das Kündigungsrecht nach §25 Abs.3 TKG 2003 bleibt unberührt.

 

15. Informationspflichten gemäss TKG 2003

15.1. Name und Anschrift des Wiederverkäufers: Telekom-Service Lennert Stefan, Erlenstraße 2, 4481 Asten

15.2. „TELEKOM-SERVICE“ bietet Sprachtelefonie, insbesondere Verbindungsnetzbetrieb und Calling-Cards an. Die angebotenen Produkte sind auf der Internet-Seite www.telekom-service.at abfragbar. „TELEKOM-SERVICE“ bietet üblicherweise keine Wartungsdienste an.

15.3. „TELEKOM-SERVICE“ weist Sie darauf hin, dass Sie die Möglichkeit der Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens nach § 122 haben. Bei diesem Verfahren versucht die Regulierungsbehörde - unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte - in den Fällen des §122 Abs.1 Z1 bzw. Z2 eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

15.4. Die periodische Rechnungslegung erfolgt üblicherweise monatlich, überschreitet aber nicht die drei Monate.

15.5. „TELEKOM-SERVICE“ informiert Sie über das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112.

15.6. Für den Fall einer fehlerhaften Rechnung, bei der die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung nicht mehr festgestellt werden kann, besteht die Möglichkeit der Festsetzung einer auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes durch den Teilnehmer basierenden Pauschalabgeltung.

15.7. Die aktuellen Entgelte, Art der Tarifierung und allfällige Rabatte können Sie den jeweiligen Preislisten entnehmen, welche Sie direkt bei „TELEKOM-SERVICE“ erhalten können. Beginn- und Endzeitpunkt entsprechen jeweils dem Beginn- und Endzeitpunkt der entsprechenden Verbindung.

 

16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen (IPRG, UNKR). Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, gilt für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige ordentliche Gericht in 4020 Linz als vereinbart.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, sofern sie Inhalt eines Vertrages sind, unwirksam, oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der restlichen Teile einer solchen Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen ersetzt, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommen.

 

 

 

 

 

 

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Ort, Datum und Unterschrift des Kunden

 

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